Pflegeleistungen
- Grundpflege: bei der Grundpflege unterstützen wir unsere Patienten bei den alltäglichen Tätigkeiten wie Waschen und Anziehen
- Behandlungspflege: Unter behandlungspflegerischen Leistungen versteht man medizinische Leistungen, wie z. B. Verbandwechsel und Blutzuckermessung. Diese Leistungen werden von einem Arzt verordnet und von fachlich geeignetem Personal durchgeführt.
- Beratungseinsatz: wenn Sie Ihren Angehörigen an Pflegegrad 2 selbstständig ohne die Hilfe eines Pflegedienstes pflegen, müssen Sie mindestens halbjährlich einen Beratungstermin in Anspruch nehmen. Hier sollen auftretende Fragen oder Probleme geklärt und nötige Hilfestellungen gegeben werden